EU Health-Claims-Verordnung: Warum Gesundheitsaussagen verboten sind

EU Health-Claims-Verordnung: Warum Gesundheitsaussagen verboten sind

Wir möchten dich in unserem Naturliebe-Blog immer fachlich und korrekt aufklären, welche tollen Benefits die Natur für uns bereit hält. Wenn du unsere Ingwer-Shots trinkst oder mit Kurkuma kochst, spürst du wahrscheinlich selbst, wie gut dir das tut. „Hilft bei der Verdauung“, „lindert Blähungen“ oder „stärkt das Immunsystem“ – das sind Sätze, die wir von unseren Kunden ständig hören. Es klingt verrückt, aber in großem Umfang dürfen wir genau diese Sätze als Hersteller selbst nicht sagen oder auf unsere Produkte schreiben.

Das Grundproblem dafür ist ein komplexes europäisches Gesetz: die sogenannte EU Health-Claims-Verordnung. Was genau dahintersteckt, warum Pflanzenstoffe wie Ingwer, Chili oder Kardamom in einer rechtlichen Grauzone feststecken und wie wir bei Natur Franz damit umgehen, erklären wir dir hier ganz transparent.

Was ist die EU Health-Claims-Verordnung?

Die EU Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt streng, welche gesundheitsbezogenen Aussagen Hersteller über Lebensmittel machen dürfen. Das Ziel ist der Verbraucherschutz: Es soll verhindert werden, dass Produkte mit falschen Gesundheitsversprechen beworben werden. Eine Aussage wie „stärkt das Immunsystem“ ist nur dann erlaubt, wenn sie von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wissenschaftlich geprüft und offiziell zugelassen wurde.

Für Vitamine und Mineralstoffe funktioniert dieses System sehr gut. Wenn wir sagen, dass Vitamin C das Immunsystem unterstützt, dann dürfen wir das, weil diese Aussage auf der „Positivliste“ der EU steht. Bei Pflanzenstoffen – den sogenannten Botanicals – sieht die Sache jedoch völlig anders aus.

Das Dilemma der "Botanicals on Hold"

Pflanzliche Stoffe wie Ingwer, Kurkuma, schwarzer Pfeffer, Kardamom oder Chili werden im EU-Recht als „Botanicals“ bezeichnet. Für diese Naturstoffe haben Hersteller in der Vergangenheit tausende Anträge bei der EU eingereicht, um gesundheitsbezogene Aussagen (Health Claims) offiziell zuzulassen – beispielsweise, dass Ingwer die Verdauung fördert oder Kurkuma entzündungshemmend wirkt.

Das Problem: Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wendet für diese traditionellen Heilpflanzen die gleichen extrem strengen medizinischen Maßstäbe an wie für synthetische Arzneimittel. Da Naturprodukte natürlichen Schwankungen unterliegen und sich ihre ganzheitliche Wirkung oft schwer in isolierten, standardisierten klinischen Studien messen lässt, hat die EFSA im Jahr 2010 die Prüfung dieser Pflanzenstoffe schlichtweg ausgesetzt.

Seitdem befinden sich über 2.000 Anträge für Pflanzenstoffe auf einer Warteliste. Man nennt sie die „Botanicals on Hold“. Die EU-Kommission hat bis heute keine endgültige Entscheidung darüber getroffen, wie diese traditionellen Pflanzen bewertet werden sollen.

Aktuelle Rechtsprechung verschärft die Lage

Lange Zeit galt die ungeschriebene Regel, dass man über Botanicals gewisse traditionelle Gesundheitsaussagen machen darf, solange sie auf dieser Warteliste stehen und wissenschaftlich plausibel sind. Doch jüngste Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2025 haben diese Grauzone drastisch verkleinert.

Die Gerichte haben klargestellt: Solange die EU-Kommission die Prüfung nicht abgeschlossen hat, sind direkte, spezifische Gesundheitsaussagen für diese Pflanzenstoffe in der kommerziellen Werbung grundsätzlich verboten. Selbst allgemeine Aussagen wie „fördert das Wohlbefinden“ sind nur noch unter sehr strengen, kaum erfüllbaren Bedingungen erlaubt.

Krankheitsbezogene Aussagen sind absolut tabu

Noch strenger wird es, wenn es um konkrete Beschwerden geht. Direkte Aussagen wie „lindert Blähungen“, „hilft bei Gelenkschmerzen“ oder „senkt den Blutdruck“ sind ohnehin streng verboten. Solche Aussagen gelten rechtlich als „krankheitsbezogen“.

Im europäischen Recht gibt es eine scharfe Trennlinie zwischen Lebensmitteln und Arzneimitteln. Lebensmittel (dazu zählen auch Gewürze, Tees und Nahrungsergänzungsmittel) dienen der Ernährung und dem Genuss. Arzneimittel dienen der Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten. Nur für zugelassene Arzneimittel – die einen extrem teuren und jahrelangen Zulassungsprozess durchlaufen haben – dürfen krankheitsbezogene Aussagen getroffen werden.

Wenn wir als Lebensmittelhersteller behaupten würden, dass unser Ingwer bei Übelkeit hilft, würden wir unser Produkt rechtlich gesehen als Arzneimittel bewerben. Das ist ein klarer Verstoß gegen das Gesetz und kann zu sehr teuren Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände führen.

Wie wir bei Natur Franz damit umgehen

Was wir NICHT sagen dürfen Wie wir stattdessen kommunizieren
„Ingwer heilt deine Erkältung.“ Wir erklären dir die Inhaltsstoffe (wie Gingerol) und verweisen auf Vitamine, die nachweislich das Immunsystem unterstützen.
„Kurkuma lindert Gelenkschmerzen.“ Wir beschreiben die traditionelle Verwendung von Kurkuma im Ayurveda und erklären, was Curcumin ist.
„Unser Shot hilft gegen Blähungen.“ Wir beschreiben den feurigen Geschmack, das gute Bauchgefühl nach dem Essen und die natürliche Schärfe.

Wir finden diese rechtliche Situation oft selbst frustrierend. Das Wissen um die Kraft von Kräutern und Gewürzen ist Jahrtausende alt. Ayurveda und die Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) basieren genau auf diesem Wissen. Doch als verantwortungsvolles Unternehmen müssen und wollen wir uns an die geltenden Gesetze halten.

Deshalb setzen wir in unserem Blog auf Aufklärung über die reinen Inhaltsstoffe. Wir erklären dir, was Gingerol, Curcumin oder Piperin sind, wo die Pflanzen herkommen und wie sie traditionell verwendet werden. Wir verlassen uns darauf, dass du als mündiger und informierter Kunde selbst weißt (oder recherchierst), warum du bestimmte Gewürze und Naturprodukte in deinen Alltag integrierst.

🌿 Ingwer Gerstengras Shot

Erlebe die pure, unverfälschte Kraft der Natur! Unser Ingwer Gerstengras Shot vereint die feurige Schärfe der Ingwerwurzel mit dem milden, ballaststoffreichen Grün des regionalen Gerstengrases. Ganz ohne Gesundheitsversprechen, aber mit 100% natürlichen Inhaltsstoffen, die du spüren kannst. Ideal für deinen täglichen Frische-Kick am Morgen oder nach dem Essen.

ZUM SHOT →

Fazit: Die Natur spricht für sich selbst

Die EU Health-Claims-Verordnung ist wichtig, um Verbraucher vor Scharlatanen und falschen Heilversprechen zu schützen. Bei traditionellen Pflanzenstoffen schießt sie jedoch oft über das Ziel hinaus und fesselt Unternehmen wie uns in einem bürokratischen Korsett der "Botanicals on Hold".

Doch am Ende des Tages braucht die Natur keine offiziellen Stempel, um zu wirken. Wer regelmäßig frisch kocht, hochwertige Gewürze verwendet und auf seinen Körper hört, spürt die positiven Effekte ganz von allein. Und genau diese natürliche Intuition möchten wir bei Natur Franz mit unseren Produkten und unserem Blog unterstützen.

Über die Autorin: Birgit Wagner

Birgit ist Expertin für ganzheitliche Gesundheit und natürliche Ernährung bei Natur Franz. Sie recherchiert leidenschaftlich gerne zu Themen wie Longevity, Mikrobiom und der Heilkraft naturbelassener Lebensmittel, um komplexes Wissen verständlich und alltagstauglich aufzubereiten.